Für Ihre Kunden geben Sie alles, ständig bieten Sie ihnen eine optimale Dienstleistung und fühlen sich rund um die Uhr für Sie verantwortlich. Selbstverständlich sind Sie gegen Beratungsfehler mit einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgesichert. Das schützt Sie und Ihre Kunden und natürlich ist es auch eine Pflichtversicherung. Soweit ist das gut, denn auch die Sensibilität den Vermittler haftbar zu machen wenn etwas nicht so läuft wie es soll, ist gestiegen. Rechtsanwälte wissen längst, dass es einfacher ist, einen Versicherungsmakler oder Mehrfachagenten zu verklagen als eine Versicherungsgesellschaft.

Dies sind Fälle von zivilrechtlicher Haftung die Sie und gegebenenfalls ihre Mitarbeiter treffen können. Aber haben Sie auch einmal an die Fälle strafrechtlicher Haftung gedacht?

Was zum Beispiel passiert wenn ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft obwohl Sie doch konsequent im Kundenauftrag gehandelt haben? Dies kann zum Beispiel passieren weil ein Kunde Ihnen Anlagebetrug vorwirft. Spätestens wenn die Geldanlage nicht so gelaufen ist wie sie sollte und der Kunde beim Anwalt war kann das leicht passieren.

Ein weiterer gängiger Fall ist, dass Ihnen ein Versicherungsunternehmen vorwirft den Kunden bei der Schadensmeldung zu sehr unterstützt zu haben, sprich dem Kunden die Formulierung in den Mund gelegt zu haben und es war vielleicht doch nicht so wie in der Schadenmeldung beschrieben.

Von jetzt auf gleich müssen Sie sich mit Vorwürfen wie zum Beispiel Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Betrug, Untreue, Unterschlagung oder Beihilfe zum Versicherungsbetrug auseinandersetzen und sich dagegen wehren. Auch wenn sie noch so sorgfältig arbeiten, ein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen kann Ihnen oder Ihren Mitarbeitern passieren…

Es gibt viele Fallen in die sie tappen können und die Gesetze definieren viele Tatbestände des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts, die uns als Versicherungsmakler, Mehrfachagenten oder Finanzanlagenvermittler betreffen.

Genau deshalb sollten Sie über den Abschluss einer Strafrechtsschutzversicherung nachdenken. Gegen ein geringes Entgelt können Sie einen Grundschutz als Baustein mit ihrer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung über uns einschließen. Einen erweiterten Strafrechtsschutz können wir Ihnen selbstverständlich auch bieten. Hierzu bitten wir Sie Kontakt über unser Kontaktformular mit uns aufzunehmen.

Versichert ist dann unter anderem die Übernahme von Anwalt und Sachverständigenkosten mit individueller Honorarvereinbarung. Auch ein Schadenservice bei dem unter anderem spezialisierte Strafverteidiger empfohlen werden ist enthalten.

Berufshaftpflichtversicherung für:

Finanzdienstleister, Finanzanlagenvermittler, Bankvertriebler, Bausparvermittler, Finanzierungsvermittler, Fondsvermittler, Vermögensberater, Hypothekenmakler, Immobilienmakler, Finanzbetriebe, Versicherungsmakler, Mehrfachagenten, Versicherungsvermittler, Ausschließlichkeitsvertreter, Einfirmenvertreter, gebundene Vermitter, Makler, Immobilienmakler, Versicherungsberäter, Versicherungsvertriebe, unabhängiger Versicherungsmakler, Assekuradeure, usw.

Kontakt vermittlerhaftpflicht

Kontakt zu uns:

Per E-Mail: Bitte nutzen Sie das Kontaktformular.

Telefon: 07531-3692716 

Fax: 07531-3692718